"Jugendliche in ganz Deutschland können seit Mitte 2021 den Roller-Führerschein der Klasse AM mit 15 machen.
• Klasse AM für 15-Jährige in allen Bundesländern möglich, bis zum 16. Geburtstag allerdings nur in Deutschland
Gerade auf dem Land haben Jugendliche den Wunsch nach unabhängiger Mobilität." Mehr dazu direkt beim
ADAC
Welche Fahrzeuge gehören zu denen, die mit AM gefahren werden dürfen?
leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a
dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b
leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f
der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.
Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen
und vierrädrigen Fahrzeugen
Dabei sind L6e-A (leichtes Straßen-Quad) und L6e-B (leichtes Vierradmobil) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ≤ 45 km/h und einer Masse in fahrbereitem Zustand < 425 kg. Die Leistung darf 4kW oder 6kW (L6e-B) nicht überschreiten. (Amtsblatt der Europäischen Union L 60/99)
Alles klar?
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